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Aufnahmekriterien

Die allgemeinbildenden höheren Schulen haben die Aufgabe, den SchülerInnen eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Hochschulreife (Reifeprüfung) zu führen.

Aufnahme aus der Volksschule
in die 1. Klasse einer AHS

  • Notwendige Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse Volksschule und die Anmeldung an der Schule in den beiden Wochen nach den Semesterferien (für Privatschulen bestehen gesonderte Regelungen).

  • Schüler, die die 4. Stufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen haben und in Deutsch, Lesen und Mathematik die Noten „Sehr gut“ oder „Gut“ erhalten haben, können ohne Aufnahmsprüfung aufgenommen werden.

  • Ein Schüler kann auch dann ohne Aufnahmsprüfung aufgenommen werden, wenn die Schulkonferenz der Volksschule feststellt, dass der Schüler trotz eines „Befriedigend“ in diesen Pflichtgegenständen den Anforderungen der AHS mit großer Wahrscheinlichkeit genügen wird. In allen anderen Fällen können Schüler nur nach Bestehen einer an der AHS abzulegenden Aufnahmsprüfung aufgenommen werden.

 

 

Aufnahme aus der Hauptschule
in die AHS

  • Ohne Aufnahmsprüfung, wenn das Jahreszeugnis den Vermerk enthält, dass der Schüler im nächsten Jahr in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache die 1. Leistungsgruppe besuchen wird und wenn die Noten in den übrigen Pflichtgegenständen nicht schlechter als „Befriedigend“ sind; oder wenn das Jahreszeugnis den Vermerk „Ausgezeichneter Erfolg“ enthält.
  • Mit Aufnahmsprüfung in allen jenen Pflichtgegenständen, in denen der Schüler die genannten Voraussetzungen zum Übertritt ohne Aufnahmsprüfung nicht erfüllt. Achtung: Wurde an der AHS eine andere oder zusätzliche Fremdsprache (z. B. Latein) als an der Hauptschule als Pflichtgegenstand unterrichtet, so ist in diesem Gegenstand eine Aufnahmsprüfung abzulegen.