Hausordnung

Hausordnung als pdf

aktualisiert am 23.04.2026


Unterrichtszeit

Einlass in das Schulhaus vor Unterrichtsbeginn:

Ab 7:15 Uhr werden die Klassenräume aufgesperrt. Dort dürfen sich die Schüler:innen bis auf Weiteres ohne Aufsicht aufhalten. Ab 7:00 Uhr ist das Sekretariat besetzt. Um 730 Uhr beginnt die offizielle Aufsicht durch eine Lehrkraft.
Stundenbeginn:
Nach dem Einläuten der jeweiligen Stunde haben die Schüler:innen in ihre Klasse zu gehen und sich auf den Unterricht vorzubereiten. Sollte bis 10 Minuten nach dem Einläuten der Stunde die zuständige Lehrkraft noch nicht eingetroffen sein, so hat dies der Klassensprecher/die Klassensprecherin im Sekretariat oder im Konferenzzimmer zu melden.
Verlassen des Unterrichtes/Schulhauses:
Das Verlassen des Schulhauses oder des Ortes der Schulveranstaltung während der Unterrichtszeit bzw. der Schulveranstaltung ist grundsätzlich nur mit Genehmigung der Lehrkraft erlaubt.
Religionsunterricht:
Schüler:innen der Unterstufe, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen sich während der Freistunden in den laut Aufsichtsplan vorgesehenen Räumen aufhalten.
Turnbefreiung:
Vom Sportunterricht befreite Schüler:innen haben im Aufsichtsbereich der zuständigen Lehrkraft zu bleiben (Turnbefreiung ist nicht gleich Unterrichtsbefreiung).


Allgemeines/Räumlichkeiten

Haupteingang/Betreten der Schule:
Das Betreten der Schule erfolgt ausnahmslos durch den Haupteingang des Gymnasiums.

Hausschuhe:
Das Betreten der Unterrichtsräume, des Schüleraufenthalts- und Buffetbereichs so­wie der Stiegen­­häuser ist nur mit Schu­hen mit nichtabfärbender Sohle, die aus­schließ­lich für den Gebrauch im Schul­haus be­stimmt sind, gestattet. Ausgenommen davon ist vor dem Vor­mit­tags- bzw. Nachmittagsunterricht der erste Gang zur Garderobe.

Fachsäle:
Fachsäle (PH, CH, BU, MU, KuGe, INF, BSP, TeDe) dürfen nur in Begleitung der jeweiligen Lehrkraft betreten werden.

Konferenzzimmer:
Das Betreten des Konferenzzimmers ist Schüler:innen ohne Beisein einer Lehrkraft nicht gestattet.

Pausenhof/Terrasse:
Bei trockenem Wetter können in der großen Pause der Pausenhof und die Buffet-Terrasse benützt werden.

Zugang zur HAK: 
Das Betreten des HAK-Bereiches ist nicht gestattet (ausge­nommen ist der Zugang zu den Turn­sälen). Für Kommuni­kationszwecke die­nen Schüleraufenthalts- und Buffetbereich.

Fahrräder, Mopeds, Wintersportgeräte:
Fahrräder und Wintersportgeräte dürfen auf ei­gene Gefahr nur auf dem dafür vor­ge­se­henen Platz im Eingangs-bereich ab­gestellt wer­den. Mopeds sind südseitig beim Stampfl­bach abzustellen. Diese Regelung gilt auch für den Nachmittags­unterricht.
Parkplätze im Schulbereich dürfen während der Unterrichtszeit nur mit einer gültigen Parkgenehmigung benützt werden.

Aufenthalte
Aufenthalt außerhalb der Unterrichtszeiten:
Nach dem Unterricht haben alle Schüler:innen grundsätzlich das Schulhaus zu verlassen.

Mittagspausenaufsicht:
Schü­ler:innen der Unterstufe werden auf Antrag der Eltern in der Mit­tags­pause be­auf­sichtigt. Bei Verlassen des Schulhauses müs­sen sie sich bei der aufsichtführenden Lehrkraft ab­melden, Schüler:innen der 5. und 6. Schul­stufe prinzipiell schriftlich durch die Eltern. Bei Nichteinhalten der Anordnungen des Schul­personals und bei Fehlverhalten wird den Schüler:innen die Aufenthaltserlaubnis ent­zogen. Oberstufenschüler:innen dürfen die Wartezeit unbe­auf­sichtigt in den vor­gesehenen Aufenthalts­bereichen verbringen.

Warten auf den Bus: 
Unterstufenschüler:innen dürfen ohne Aufsicht im Schulgebäude auf den Bus warten, sofern ein Haftungsausschluss von Seiten der Erziehungsberechtigten vorliegt. Oberstufenschüler:innen dürfen die Wartezeit unbe­auf­sichtigt in den vor­gesehenen Aufenthalts­bereichen verbringen.

Inventar

Schulanlage und Inventar:
Die schonende Behandlung der Schul­anlage und vor allem des gesamten Inventars ist streng zu be­achten. Im Falle von Sach­be­schädigung und mutwilligem Beschmutzen wird der Schüler/die Schülerin (bzw. der/die Erziehungs­be­rechtigte) zur Schaden­ersatzleistung (Repa­raturkosten, Reini­gung) herangezogen.

Diebstahl und Sachbeschädigung:
Diebstahl und Sachbeschädigung sind um­­gehend vom Klassensprecher/von der Klassensprecherin dem Klassen­­vorstand/ der Klassenvorständin zu melden.

Wertgegenstände:
Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Uhren u.a.), die in der Garderobe und in den Klassen aufbewahrt werden, übernimmt die Schule keine Haftung.

Klassenräume

Ordnungsdienste in jeder Klasse:
Der Klassenvorstand/die Klassenvorständin hat in der Klasse Ordnungsdienste zu bestimmen und im Klas­senbuch zu ver­­merken.

Verlassen des Klassenraums: 
Beim Verlassen der Klasse sind das Licht und allen­falls eingeschaltete Geräte auszu­schalten und die Türe zu schließen.

Letzte Unterrichtsstunde:
Nach der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag bzw. Nachmittag ist in den Unter­richtsräumen folgende Ordnung herzu­stellen:
    *   Die Sessel sind auf die Tische zu stellen.
    *   Abfälle (Papier, Jausenreste u.a.) auf dem Boden und in den Ablagefächern sind mülltrennungsgerecht zu entsorgen.
    *   Die Schultafel ist zu säubern.
    *   Fenster und Türen sind zu schließen.
    *   Das Licht ist auszuschalten.
    *   Die Klasse ist abzusperren.
    *  Hausschuhe sind in der Garderobe im Spind zu verstauen. 

Warme Speisen:
Warme Speisen aus dem Buffet sind im Aufenthaltsbereich zu konsumieren.

Elektronische Kommunikationsmittel

Alle Klassen:
Ein während einer Schularbeit eingeschaltetes elektronisches Kommunikationsmittel wird als Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels und als vorgetäuschte Leistung betrachtet. Beim ersten Verstoß gegen die Hausordnung wird das elektronische Kommunikationsmittel abgenommen und dem Schüler/der Schülerin am Ende des Unterrichtstages in der Direktion wieder ausgehändigt. Bei weiteren Verstößen müssen Handys bzw. elektronische Kommunikationsgeräte von den Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden.
Für etwaige Schäden bei abgenommenen Handys, Smartwatches und ähnlichen elektronischen Kommunikations-geräten übernimmt die Schule keine Haftung.
Ausnahmen im Bedarfsfall erteilt die zuständige Lehr- bzw. Aufsichtsperson.

1. bis 4. Klassen:
Für Schüler:innen der 1. - 4. Klassen gilt im gesamten Schulbereich ein generelles Verbot von Handys, Smartwatches und ähnlichen elektronischen Kommunikationsgeräten. Das Gerät (Handy, Tablet, iPad u.ä.) bleibt also nicht nur während des Unterrichts ausgeschaltet, sondern auch während der Pausen, der Freistunden und der Mittagspause. Digitale Geräte dürfen in der Schule nicht zum Spielen bzw. für „social media“ (ausgenommen begründetem Nachrichtenabruf) verwendet werden.
Der Schulbereich umfasst nicht nur die Klassenzimmer, sondern auch die Pausenräume und öffentlichen Bereiche (Buffet, Bibliothek …). Das Handyverbot gilt auch für Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen (Wandertage, Theaterfahrten …). 

5. bis 8. Klassen:
Schüler:innen der 5. bis 8. Klassen müssen Handys, Smartwatches und ähnliche elektronische Kommunikationsgeräte während des Unterrichts ausgeschaltet haben. In den Pausen und Freistunden dürfen sie verwendet werden.

Sicherheit & Gesundheit

Gefährdung anderer:
Die absichtliche Gefährdung der Sicherheit einer Person zieht disziplinäre Maßnahmen nach sich. Die Mitnahme gefährlicher, nicht für Unter­richtszwecke notwendiger Gegenstände in die Schule ist verboten.

Eigene Sicherheit:
Grobe Verstöße gegen die eigene Sicherheit werden umgehend mit dem/der Erziehungsberechtigten besprochen. Streng verboten sind:
•    das Sitzen auf der Brüstung in den Stiegenhäusern und auf der Buffet-Terrasse,
•    das Sitzen auf Fensterbänken,
•    das Betreten der Flachdächer,
•    das Laufen auf den Treppen,
•    das Rutschen auf den Stiegengeländern,
•    das vollständige Öffnen der Fenster während der Pausen.

Feueralarm/Brandfall:
Das Verhalten im Brandfall ist ein Teil der Haus­ordnung – siehe »Brandordnung«!

Tabakwaren und nikotinhältige Suchtmittel:
Der Konsum von Tabakwaren jeglicher Art und von Nikotinbeuteln (Snus) in der Schule sowie am Schulgelände ist verboten. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen. Im Schulgebäude sind Rauchmelder flächendeckend installiert – im Falle eines Fehlalarms hat der Verursacher/die Verursacherin die Einsatzkosten zu tragen!

Alkohol und taurinhältige Energydrinks:
Der Genuss von Alkohol und taurinhältigen Energydrinks ist in der Schule, im Schul­gelände, bei Schulveranstaltungen und schul­bezogenen Veranstaltungen verboten.

Miteinander

Umgangston/Verhalten:
Ein höflicher Umgangston ist Grund­vor­aus­setzung für die Schaffung eines positiven Arbeits­klimas. Eine angemessene Sitzhaltung während des Unterrichts ist aus Gründen der gegen­seitigen Wertschätzung erwünscht. 
Kaugummikauen und der Genuss von Speisen während des Unterrichts sind ver­boten!

Sauberkeit/Mülltrennung:
Altpapier, Müll und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.