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Hausordnung

Vorwort:

Die vorliegende Hausordnung tritt mit 24.11.2008 in Kraft. Sie ersetzt in keiner Weise das Schulunterrichtsgesetz oder die anerkannten Normen des guten Benehmens. Sämtliche Anreden gelten auch in der weiblichen Form.

1. Allgemeines

  • Betreten der Schule ausnahmslos durch den Haupteingang des Gymnasiums
  • Einlass in das Schulhaus vor Unterrichtsbeginn:
    Ab 7:15 Uhr werden die Klassenräume vom Schulwart aufgesperrt. Dort dürfen sich die Schüler - ohne Aufsicht - aufhalten.
    Ab 7:30 Uhr ist das Sekretariat besetzt.
    Ab 7:30 beginnt die offizielle Aufsicht durch einen Lehrer.
  • Fachsäle:
    Fachsäle (PH, CH, BIU, ME, INF, GSK, Werkraum, Sprachteilungsraum, Turnsaal) dürfen nur in Begleitung des jeweiligen Lehrers betreten werden.
  • Hausschuhe:
    Das Betreten der Unterrichtsräume, des Schüleraufenthalt- und Buffetbereichs sowie der Stiegenhäuser ist nur mit Schuhen mit nichtabfärbender Sohle, die ausschließlich für den Gebrauch im Schulhaus bestimmt sind, gestattet.
    Ausgenommen davon ist vor dem Vormittags- bzw. Nachmittagsunterricht der Gang zur Garderobe.
  • Stundenbeginn:
    Nach dem Einläuten der jeweiligen Stunde haben die Schüler in ihre Klasse zu gehen und sich auf den Unterricht vorzubereiten.
    Sollte bis 10 Minuten nach dem Einläuten der Stunde der zuständige Lehrer noch nicht eingetroffen sein, so hat dies der Klassensprecher im Sekretariat oder im Konferenzzimmer zu melden.
  • Zugang zur HAK:
    Das Betreten des HAK-Bereichs ist nicht gestattet (ausgenommen: Zugang zu den Turnsälen).
    Für Kommunikationszwecke dienen Schüleraufenthaltsraum und Buffet-Bereich.
  • Verlassen des Unterrichts:
    Das Verlassen des Schulhauses oder des Ortes der Schulveranstaltung während der Unterrichtszeit bzw. der Schulveranstaltung ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Lehrers erlaubt.
    Bei trockenem Wetter kann in der großen Pause der Pausenhof und die Buffet-Terrasse benützt werden.
  • Fahrräder, Mopeds, Wintersportgeräte:
    Fahrräder und Wintersportgeräte dürfen auf eigene Gefahr nur auf dem dafür vorgesehenen Platz im Eingangsbereich abgestellt werden. Mopeds sind südseitig beim Stampflbach abzustellen.
    Diese Regelung gilt auch für den Nachmittagsunterricht.
  • Konferenzzimmer:
    Das Betreten des Konferenzzimmers ist Schüler ohne Beisein eines Lehrers nicht gestattet.

2. Ordnung und Sauberkeit

  • Schulanlage und Inventar:
    Die schonende Behandlung der neuen Schulanlage und vor allem des gesamten Inventars ist streng zu beachten.
    Im Falle einer Sachbeschädigung und mutwilligem Beschmutzen wird der Schüler (bzw. der Erziehungsberechtigte) zur Schadenersatzleistung (Reperaturkosten, Reinigung) herangezogen.
  • Wertgegenstände:
    Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Uhren, etc.) dürfen in der Garderobe und in den Klassen nicht aufbewahrt werden - KEINE HAFTUNG!
  • Diebstahl und Sachbeschädigung sind umgehend vom Klassensprecher zu melden.
  • Ordnerdienste in jeder Klasse:
    Der Klassenvorstand hat in seiner Klasse Ordnerdienste zu bestimmen und im Klassenbuch zu vermerken.
  • Getränke und warme Speisen aus dem Buffet sind im Aufenthaltsbereich zu konsumieren.
  • Licht:
    Beim Verlassen der Klasse ist das Licht und allenfalls eingeschaltete Geräte auszuschalten.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag bzw. Nachmittagist folgende Ordnung einzuhalten:
    • die Schülersessel sind behutsam auf die Tische zu stellen.
    • Abfälle (Papier, Jausenreste,...) auf dem Boden und in den Ablagefächern sind zu entsorgen.
    • die Schultafel ist zu säubern.
    • Fenster und Türen sind zu schließen.
    • das Licht ist auszuschalten.
    • die Klasse ist abzusperren.
    • Hausschuhe sind in der Garderobe in entsprechende Sackerl zu verstauen. Diese sind auf den Garderoben-Haken aufzuhängen.
  • Klassenbuch:
    Das Klassenbuch wird grundsätzlich vom Lehrer verwaltet. Beim Wechsel des Unterrichtsraumes (Fachsaal, Sprachteilung, etc.) sind Schüler zu beauftragen, die das Klassenbuch mitnehmen bzw. weitergeben.
    Nach der letzten Unterrichtsstunde (Vor- und Nachmittag) muss das Klassenbuch im Konferenzzimmer eingeordnet werden.

3. Sicherheit und Gesundheit

  • Gefährdung anderer:
    Bei Gefährdung der Sicherheit einer Person wird der Ausschluss aus der Schule angedroht. Die Mitnahme gefährlicher, nicht für Unterrichtszwecke notwendiger Gegenstände in die Schule ist verboten.
  • Eigene Sicherheit:
    Grobe Verstöße gegen die eigene Sicherheit werden umgehend mit dem Erziehungsberechtigten besprochen. Streng verboten sind:
    • das Sitzen auf der Brüstung in den Stiegenhäusern und auf der Buffet-Terrasse,
    • das Sitzen auf Fensterbänken,
    • das Betreten der Flachdächer,
    • das Laufen auf den Treppen,
    • das Rutschen auf den Stiegengeländern,
    • das vollständige Öffnen der Fenster während der Pausen.
  • Rauchen:
    Das Rauchen in der Schule sowie im Schulgelände ist verboten.
    Dies gilt ab 7.30 Uhr bis zum Ende des Unterrichts. Im Schulgebäude sind Rauchmelder flächendeckend installiert - im Falle eines Fehlalarms hat der Verursacher die Einsatzkosten zu tragen!
    Absolutes Rauchverbot gilt auch auf Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
  • Alkohol:
    Der Genuss von Alkohol ist in der Schule, im Schulglände, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen verboten.
  • Feuer:
    Das Verhalten im Brandfall ist ein Teil der Hausordnung - siehe "Brandordnung"!

4. Aufenthalt außerhalb der Unterrichtszeiten

  • Nach dem Unterricht haben alle Schüler grundsätzlich das Schulhaus zu verlassen.
  • Fahrschüler und Nachmittagsunterricht:
    Ab der 9. Schulstufe dürfen Fahrschüler oder Schüler, die auf den Nachmittagsunterricht warten, die Wartezeit unbeaufsichtigt in den vorgesehenen Aufenthaltsbereichen (Buffet, Schüleraufenthaltsraum) verbringen. Schüler der Unterstufe werden auf Antrag der Eltern in der Mittagspause beaufsichtigt. Bei Verlassen des Schulhauses müssen sie sich beim Aufsicht führenden Lehrer abmelden, Schüler der 5. und 6. Schulstufe prinzipiell schriftlich durch die Eltern. Bei Nichteinhalten der Anordnungen des Schulpersonals und bei Fehlverhalten wird den Schülern die Aufenthaltserlaubnis entzogen.
  • Religionsunterricht:
    Schüler der Unterstufe, die nicht am röm. kath. Religionsunterricht teilnehmen, müssen sich während der Freistunden in den laut Aufsichtsplan vorgesehenen Räumen aufhalten.
  • Für von Sport befreite SchülerInnen gelten die diesbezüglichen Anordnungen der Direktion.

5. Soziales Miteinander

  • Ein höflicher Umgangston ist Grundvoraussetzung für die Schaffung eines positiven Arbeitsklimas.
  • Eine angemessene Sitzhaltung während des Unterrichts ist aus Gründen des gegenseitigen Respekts erwünscht.
  • Altpapier, Müll und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Kaugummi-Kauen und der Genuss von Speisen während des Unterrichts ist verboten!
  • Der Betrieb von privaten CD-/ oder MP3-Playern, Rekordern und Radios ist den Schülern während der Pausen - unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nachbarklassen und in angemessener Lautstärke - bis auf Widerruf gestattet.
    Die Schule stellt keine Geräte zur Verfügung und übernimmt keine Haftung!
  • Der Betrieb von Handys während der Unterrichtszeit ist streng verboten! Zuwiderhandlung wird mit der sofortigen Abnahme geahndet!